Schweizer Buchhandels- und
Verlags-Verband SBVV

Newsletter Schweizer Buchhandel
Ausgabe 48/2025 vom 18. Dezember 2025

8. EU-Entwaldungsverordnung
8. Bücher formell aus Anwendungsbereich gestrichen

Der Ausschluss von Büchern aus der EU-Entwaldungsverordnung ist nun formell beschlossen. Nachdem sich das EU-Parlament und der EU-Rat bereits am 4. Dezember darauf geeinigt hatten, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen, wurden die Verhandlungsergebnisse am 17. Dezember vom EU-Parlament formell bestätigt.

Damit sind Bücher künftig nicht mehr Gegenstand der EU-Entwaldungsverordnung. Für Verlage, Buchhandlungen und Zwischenhändler gibt es also keine Sorgfaltspflichten in Bezug auf Bücher. Die europäischen Branchenverbände hatten sich geschlossen für diese Erleichterung eingesetzt und auf das geringe Entwaldungsrisiko der Buch- und Medienbranche sowie auf stabile und transparente Lieferketten hingewiesen. Oliver Bolanz, Leiter des Christoph-Merian-Verlags in Basel: «Wir sind überrascht und erleichtert, dass Druckerzeugnisse aus der EUDR herausgenommen werden. Wir wären – gemeinsam mit unseren Druckpartnern – parat gewesen, die notwendigen Informationen ab 1. Januar 2026 gemäss der EUDR in die EU-Datenbank Traces einzuspeisen. Dass wir dies als Verlag nun nicht tun müssen, bedeutet eine administrative Erleichterung für uns. Die grundsätzliche Idee der EUDR – die Nachvollziehbarkeit der Lieferketten sicherzustellen – halten wir nach wie vor für wichtig und richtig. Das Bemühen um ökologische Nachhaltigkeit sollte den gesamten Produktions- und Distributionsprozess in unserer Branche weiterhin umtreiben.»

Holz und Papier als Rohstoffe bleiben vollständig im Anwendungsbereich der Verordnung. Das Ziel der EU-Entwaldungsverordnung – der weltweiten Entwaldung durch transparente Lieferketten entgegenzuwirken – bleibt damit bestehen.

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